Nutzungsbedingungen für Unternehmen
Diese Nutzungsbedingungen für Unternehmen bilden einen Rahmenabonnementvertrag zwischen EasyWeek GmbH und dem Geschäftskunden, der die EasyWeek-Business-Plattform abonniert. Lesen Sie sie gemeinsam mit unserem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Datenschutzerklärung für Unternehmen, der Liste der Unterauftragsverarbeiter, der Cookie-Richtlinie und dem Impressum. Durch die Erstellung eines Kontos oder den Start einer Testphase stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
- 1. Parteien, Geltungsbereich, Definitionen
- 2. Kontoregistrierung und Kundenpflichten
- 3. Bestellvorgang und Vertragsschluss
- 4. Standortbasiertes Abonnementmodell
- 5. Gebühren und Steuern
- 6. Kostenlose Testphase — 14 Tage, je Standort
- 7. Automatische Verlängerung und Kündigung
- 8. Rückerstattungsrichtlinie
- 9. Planänderungen und Upgrades
- 10. Serviceverfügbarkeit
- 11. Marketplace-Listing und Bewerbung
- 12. Kundendaten und Kundeninhalte
- 13. KI-Funktionen
- 14. Kommunikation und Markenreferenzrechte
- 15. Nutzung von Endkundenkontakten für Ecosystem-Marketing
- 16. Zulässige Nutzung
- 17. Geistiges Eigentum und Markenrecht
- 18. Mobile Apps (Black App — EasyWeek Business)
- 19. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
- 20. Haftung
- 21. Kündigung
- 22. Allgemeines
Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2026
1. Parteien, Geltungsbereich, Definitionen
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
EasyWeek GmbH („EasyWeek", „wir", „uns", „unser") — Hördtweg 65, 40470 Düsseldorf, Deutschland — eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 80278; USt-IdNr. DE815689351; Geschäftsführerin: Mariia Lisovenko; und
Der Kunde („Kunde", „Sie", „Ihr") — die juristische Person, der Einzelunternehmer oder die sonstige Einrichtung, die sich für den Service registriert oder diesen nutzt.
In diesen Bedingungen bedeutet:
- „Service" — die EasyWeek Business-Plattform, einschließlich des Web-Dashboards unter my.easyweek.io, der Black App, des Buchungs-Widgets, der APIs und Webhooks, des Website-Builders, des Marktplatz-Eintrags, der KI-Funktionen, der Integrationen sowie der zugehörigen Dienste, die unter easyweek.io beschrieben sind.
- „Black App" — die mobile EasyWeek Business-Anwendung für Dienstleister (iOS id1532879003, Android com.awescode.EasyWeek). Die Black App unterscheidet sich von der EasyWeek-Client-App (der „Green App"), die die eigenen Kunden des Kunden für Buchungen verwenden; die Green App unterliegt einer gesonderten Vereinbarung.
- „Standort" — jede physische oder virtuelle Betriebsstätte, die der Kunde über den Service betreibt, identifiziert durch eine eindeutige Adresse oder durch die ausdrückliche Bezeichnung „Online". Preise, Testphase und Limits in diesen Bedingungen gelten pro Standort.
- „Abonnement" — das Recht des Kunden, gegen Zahlung der Gebühren für die in Abschnitt 7 oder in einem Auftragsformular beschriebene Laufzeit auf den Service zuzugreifen.
- „Testphase" — die in Abschnitt 6 beschriebene kostenlose Testphase.
- „Auftragsformular" — ein gesondert unterzeichnetes Dokument, das eine nicht standardmäßige kommerzielle Vereinbarung zwischen dem Kunden und EasyWeek festhält. Fehlt ein Auftragsformular, werden die Abonnementbedingungen zum Zeitpunkt des Kaufs elektronisch im Dashboard erfasst.
- „Marktplatz" — der verbraucherorientierte EasyWeek-Marktplatz, über den Endnutzer die Dienste des Kunden entdecken und buchen können.
- „Kundendaten" — alle Daten, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer im Service einreichen oder über den Service generieren, einschließlich Daten über die Endkunden des Kunden.
- „Endkunde" — eine natürliche Person, die beim Kunden über den Service bucht.
- „AVV" — der Auftragsverarbeitungsvertrag.
2. Kontoregistrierung und Pflichten des Kunden
Nach dem Lesen und der Akzeptierung dieser Bedingungen registriert der „Kunde" ein Konto unter my.easyweek.io. Für die Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse, ein Passwort und (sofern verlangt) die Verifizierung einer Mobiltelefonnummer erforderlich. Der Kunde versichert, dass die Registrierungsdaten korrekt, aktuell und vollständig sind, und verpflichtet sich, diese auf dem neuesten Stand zu halten.
Mit der Gewährung des Zugangs zum „Service" erhält der Kunde eine beschränkte, weltweite, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie (vorbehaltlich der Zahlung der „Entgelte"), nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Service ausschließlich für die eigenen Geschäftszwecke des Kunden, gemäß der Dokumentation. Konten dürfen nicht zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen geteilt werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:
- alle Aktivitäten auf dem Konto, ob autorisiert oder nicht;
- die Sicherung von Passwörtern und Zugangsdaten, einschließlich jener von Mitarbeitern, denen Zugang gewährt wurde;
- die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Integrität der „Kundendaten";
- die Einhaltung des geltenden Rechts, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzrechts und der Persönlichkeitsrechte Dritter;
- die Sicherung der Kundendaten mithilfe der vom Service bereitgestellten Exportfunktionen;
- die Verwendung aktueller Versionen der EasyWeek-APIs und -SDKs (siehe Abschnitt 10);
- die Einhaltung des Datenschutzrechts als Verantwortlicher für die Daten der Endkunden, einschließlich der Bereitstellung einer Datenschutzmitteilung für Endkunden und der Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen;
- die unverzügliche Benachrichtigung von EasyWeek bei einem vermuteten Sicherheitsvorfall oder einer unbefugten Nutzung des Kontos.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Service an Dritte weiterzuverkaufen. EasyWeek kann ein Konto, das unter Verstoß gegen diese Bedingungen genutzt wird, ganz oder teilweise sperren, wobei dies mit vorheriger Benachrichtigung erfolgt, außer im Falle eines dringenden Risikos.
3. Bestellung und Abonnementabschluss
Ein verbindliches Abonnement kommt zustande, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, je nachdem, welches früher eintritt:
- der Kunde schließt einen Self-Service-Checkout im Dashboard ab und EasyWeek belastet die Zahlungsmethode des Kunden (die „Bestellung"); oder
- die Parteien unterzeichnen ein Bestellformular, das auf diese Bedingungen Bezug nimmt; oder
- der Kunde nutzt eine kostenpflichtige Funktion des Service weiterhin nach Ablauf der Testphase.
Marketingkommunikation, Verkaufsunterlagen, Demos und informelle E-Mail-Korrespondenz stellen keine verbindlichen Angebote dar, sofern sie nicht ausdrücklich in ein Bestellformular aufgenommen wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einem Bestellformular und diesen Bedingungen hat das Bestellformular für das konkrete Abonnement, das es abdeckt, Vorrang; diese Bedingungen regeln alles Übrige.
4. Abonnementmodell pro Standort
Die Preisgestaltung von EasyWeek ist pro Standort strukturiert. Jeder Standort wird unabhängig abgerechnet, verfügt über eine eigene Konfiguration und ist für seine eigene Testphase berechtigt. Wenn der Kunde einen zusätzlichen Standort erstellt:
- beginnt für diesen Standort eine neue Testphase von 14 Tagen;
- nach Ablauf der Testphase wird der Standort entweder auf den kostenlosen Plan herabgestuft (vorbehaltlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Einschränkungen des kostenlosen Plans) oder zum Preis, der zum Zeitpunkt der Erstellung angezeigt wurde, zum kostenpflichtigen Abonnement des Kunden hinzugefügt;
- der Kunde kann Standorte im Dashboard weiterhin frei hinzufügen, archivieren und löschen, vorbehaltlich der Kündigungsregeln in Abschnitt 7.
Beschränkungen und Leistungsansprüche (Anzahl der Mitarbeiterplätze, Buchungen, Funktionen) gelten pro Standort, sofern sie nicht ausdrücklich als unternehmensweite Regelung beschrieben sind.
5. Gebühren und Steuern
Gebühren und Währungen werden zum Zeitpunkt des Kaufs im Dashboard angezeigt. Gebühren werden für Kunden in der Europäischen Union in EUR und für Kunden außerhalb der Europäischen Union in USD ausgewiesen. Alle Gebühren verstehen sich netto zuzüglich anfallender Steuern (MwSt., Umsatzsteuer, GST, IVA usw.), die der Kunde dort zu entrichten hat, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Kunde ermächtigt EasyWeek, die hinterlegte Zahlungsmethode für alle fälligen Gebühren zu belasten, einschließlich Verlängerungen, Upgrades, Add-ons, nutzungsbasierter Gebühren sowie anfallender Steuern. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe; vollständige Kartendaten werden von Stripe verarbeitet und nicht von EasyWeek gespeichert. Der Kunde hat korrekte Rechnungsdaten anzugeben (rechtlicher Name, Adresse, Land, UID-Nummer sofern zutreffend) und diese unverzüglich zu aktualisieren. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungsdaten, die zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen, kann EasyWeek dem Kunden zu angemessenen Kosten in Rechnung stellen.
Schlägt eine Zahlung fehl, wird EasyWeek den Einzug erneut versuchen und den Kunden benachrichtigen. Besteht ein ausstehender Betrag mehr als vierzehn (14) Tage nach der Benachrichtigung weiterhin, kann EasyWeek das Konto bis zum Zahlungseingang sperren. Gesetzliche Verzugszinsen fallen ab dem Fälligkeitsdatum gemäß deutschem Recht an (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem EZB-Basiszinssatz für B2B-Forderungen, mindestens jedoch 8 % p. a.), unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche. Der Kunde verpflichtet sich, EasyWeek angemessene Beitreibungskosten zu erstatten, die EasyWeek infolge verspäteter Zahlung entstanden sind.
6. Kostenlose Testphase – 14 Tage, pro Standort
EasyWeek bietet für jeden neuen Standort eine 14-tägige kostenlose Testphase an. Die Testphase beginnt, wenn der Standort im Service angelegt wird. Für den Start einer Testphase ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Während der Testphase gilt:
- der Standort hat Zugang zu den Funktionen des vom Kunden gewählten Tarifs (oder zu einem standardmäßigen Referenztarif, falls kein Tarif gewählt wurde);
- EasyWeek stellt dem Kunden für diesen Standort keine Kosten in Rechnung;
- der Kunde kann jederzeit über das Dashboard kündigen, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen;
- nach Ablauf der Testphase wird der Standort automatisch in den kostenlosen Tarif überführt, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Tarif gewählt und keine gültige Zahlungsmethode hinterlegt hat.
EasyWeek kann die Bedingungen der Testphase jederzeit ändern oder Testphasen für neue Standorte, die nach der Änderung angelegt werden, einstellen; laufende Testphasen werden bis zu ihrem ursprünglichen Enddatum fortgeführt. EasyWeek gewährleistet nicht, dass der Service im Testmodus frei von Fehlern oder Mängeln ist, und schließt die Haftung für Verluste, die während der Testphase entstehen, aus, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
7. Automatische Verlängerung und Kündigung
Self-Service-Abonnements
Self-Service-Abonnements werden im Voraus auf wiederkehrender Basis entsprechend dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) in Rechnung gestellt. Am Ende jedes Zeitraums verlängert sich das Abonnement automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern es nicht vor dem Verlängerungsdatum im Dashboard gekündigt wird. Die Kündigung tritt am Ende des jeweils laufenden Zeitraums in Kraft; der Kunde behält bis zu diesem Datum Zugang.
Bestellformular-Abonnements
Über ein Bestellformular abgeschlossene Abonnements verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume, die der ursprünglichen Laufzeit entsprechen, es sei denn, eine der Parteien gibt mindestens dreißig (30) Tage vor Ende der laufenden Laufzeit eine schriftliche Nichtverlängerungserklärung ab (an contact@easyweek.io). Der Verlängerungspreis entspricht dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden EasyWeek-Standardlistenpreis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Sonder- oder Einmalpreise werden nicht übertragen.
Downgrade und Entfernung von Zahlungsmethoden
Downgrades auf einen günstigeren Tarif treten am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Kraft; etwaige Gutschriften für den nicht genutzten Anteil des bisherigen Tarifs werden dem Guthaben des Kunden gutgeschrieben und auf künftige Rechnungen angerechnet. Zahlungsmethoden können nicht entfernt werden, solange ein kostenpflichtiges Abonnement aktiv ist; das Abonnement ist zuerst zu deaktivieren, bevor die Zahlungsmethode entfernt werden kann.
Sperrung bei Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde nach vierzehn (14) Tagen ab Mahnung weiterhin im Zahlungsverzug, kann EasyWeek den Zugang bis zum Eingang der Zahlung sperren. EasyWeek haftet nicht für Schäden, entgangene Einnahmen, Datenverluste oder sonstige nachteilige Folgen, die sich aus einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs ergeben.
8. Rückerstattungsrichtlinie
EasyWeek richtet seine Rückerstattungsregeln nach dem Verbraucherschutzrecht der Europäischen Union und dem deutschen Vertragsrecht aus.
Verbraucher (Privatpersonen)
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (eine natürliche Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt – beispielsweise ein nicht als Gewerbetreibender eingetragener Freiberufler, der den Service für private Zwecke erwirbt), steht dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 11–13 FAGG zu. Auf dieses Recht kann gemäß § 18 Abs. 1 Z 13 FAGG verzichtet werden, indem der Beginn der Leistungserbringung während der Widerrufsfrist ausdrücklich beantragt und anerkannt wird, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Im Dashboard wird beim Checkout das entsprechende Kontrollkästchen für die Verzichtserklärung angezeigt.
- Verzichtet der Verbraucher nicht auf das Widerrufsrecht und widerruft innerhalb von 14 Tagen, erstattet EasyWeek die gezahlten Entgelte, abzüglich eines anteiligen Betrags für die während der Widerrufsfrist in Anspruch genommene Leistung.
- Verzichtet der Verbraucher auf das Widerrufsrecht und beginnt mit der Nutzung des bezahlten Service, erlischt das Widerrufsrecht und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Nach Ablauf der 14-Tages-Frist gelten dieselben Regeln wie für Unternehmen (siehe unten).
Unternehmen
Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine selbstständig tätige Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt (Einzelunternehmer, als Gewerbetreibende eingetragene Freiberufler, Gesellschaften, Personengesellschaften, Vereine, öffentliche Einrichtungen), sind die gezahlten Entgelte nicht rückerstattbar, es sei denn, diese Bedingungen oder ein Auftragsformular sehen dies ausdrücklich vor. Insbesondere gilt:
- monatliche Abonnements laufen weiter und der Kunde behält den Zugang bis zum Ende des bezahlten Monats nach der Kündigung;
- Jahresabonnements und sonstige im Voraus bezahlte laufzeitbasierte Abonnements sind für den ungenutzten Anteil nicht rückerstattbar; der Kunde behält den Zugang bis zum Ende der Laufzeit;
- nutzungsbasierte oder Add-on-Entgelte, die bereits angefallen sind, sind nicht rückerstattbar.
Nicht autorisierte Abbuchungen
Stellt der Kunde eine nicht autorisierte Abbuchung fest, muss der Kunde diese innerhalb von 24 Stunden nach der Abbuchung über den Support-Chat oder an support@easyweek.io melden. EasyWeek wird den Sachverhalt unverzüglich prüfen. Die Einleitung einer Rückbuchung über die Bank, ohne zuvor den EasyWeek-Support zu kontaktieren, kann zu einer dauerhaften Sperrung des Kunden führen, bis etwaige von EasyWeek getragene Bankgebühren erstattet wurden.
Sperrung oder Kündigung durch EasyWeek aufgrund eines Vertragsverstoßes
Kündigt EasyWeek ein Abonnement aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden gemäß Abschnitt 21, sind die für den verbleibenden ungenutzten Anteil der Laufzeit gezahlten Entgelte nicht rückerstattbar. Kündigt der Kunde wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung durch EasyWeek, die EasyWeek innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht behebt, erstattet EasyWeek die für den verbleibenden ungenutzten Anteil der Laufzeit gezahlten Entgelte.
9. Planänderungen und Upgrades
Der Kunde kann den Plan jederzeit über das Dashboard wechseln. Upgrades werden sofort wirksam; die Preisdifferenz wird anteilig auf die verbleibenden Tage des aktuellen Abrechnungszeitraums berechnet und über dasselbe Zahlungsmittel abgerechnet. Downgrades werden zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam, ohne sofortige Rückerstattung; ein Guthaben entsprechend dem nicht genutzten Anteil des vorherigen Plans wird, sofern vorhanden, dem Guthabensaldo gutgeschrieben.
Bei einem Wechsel von einem monatlichen zu einem jährlichen Abrechnungszeitraum beginnt der neue Plan am Datum des Wechsels; die Jahresfrist läuft ab diesem Datum für zwölf Monate.
10. Serviceverfügbarkeit
EasyWeek strebt eine durchschnittliche jährliche Betriebszeit von 99,9 % für den produktiven Service an, berechnet als monatlicher Durchschnitt ohne Berücksichtigung von (i) geplanten Wartungsarbeiten, die mindestens 24 Stunden im Voraus über status.easyweek.io oder das In-App-Banner angekündigt wurden, (ii) Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt, (iii) Ausfallzeiten, die durch eigene Systeme oder Integrationen des Kunden verursacht wurden, sowie (iv) Ausfallzeiten, die durch Dienste Dritter außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von EasyWeek verursacht wurden. Die Statusseite unter status.easyweek.io ist die maßgebliche Quelle für Verfügbarkeitsinformationen.
EasyWeek kann Funktionen des Service nach eigenem angemessenen Ermessen ändern, erweitern, aussetzen oder entfernen, vorausgesetzt, dass keine Änderung die Gesamtfunktionalität des Service während einer Abonnementlaufzeit in einer für den Kunden wirtschaftlich unzumutbaren Weise wesentlich einschränkt. EasyWeek kündigt wesentliche Änderungen bei nicht dringenden Änderungen mindestens dreißig (30) Tage im Voraus über das Dashboard und per E-Mail an. Wenn EasyWeek eine API- oder SDK-Version einstellt, stellt es mindestens dreißig (30) Tage im Voraus eine entsprechende Ankündigung bereit, und der Kunde ist für die Migration seiner eigenen Integrationen verantwortlich.
Wenn eine Änderung für den Kunden angesichts des ursprünglichen Abonnements wirtschaftlich unzumutbar ist, kann der Kunde das betroffene Abonnement aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 21 kündigen und eine anteilige Rückerstattung der betroffenen im Voraus bezahlten Entgelte erhalten.
11. Marketplace-Listing und -Promotion
Der Service umfasst eine Opt-in-Funktion, die die Standorte des Kunden auf dem EasyWeek-Marketplace, auf regionalen EasyWeek-Websites (easyweek.de, easyweek.es, easyweek.fr, easyweek.com.ua und anderen) sowie auf Partnerkanälen (wie Google Reserve, Apple Business Connect und Social-Media-Kanälen) veröffentlicht. Durch die Aktivierung des Marketplace-Listings erklärt der Kunde Folgendes:
- Der Kunde erteilt EasyWeek eine Lizenz — weltweit, lizenzgebührenfrei, unterlizenzierbar, übertragbar, nicht ausschließlich — um den Unternehmensnamen, das Logo, die Dienstleistungen, Preise, Öffnungszeiten, die Adresse, Fotos, aggregierte Bewertungen und Rezensionen des Kunden zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen, öffentlich darzustellen, öffentlich aufzuführen, zu verbreiten und zu nutzen sowie KI-gestützte Zusammenfassungen davon zu erstellen — auf den oben genannten Plattformen, solange das Marketplace-Listing aktiv ist, sowie für einen angemessenen Zeitraum danach, um Caches, Suchindizes und Partnerintegrationen konsistent zu halten.
- Der Kunde versichert, dass die Listing-Daten korrekt sind, dass der Kunde über alle erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung des Bildmaterials verfügt und dass die gelisteten Dienstleistungen in dem Rechtsgebiet, in dem sie angeboten werden, rechtmäßig sind.
- Der Kunde stimmt zu, den EasyWeek-Buchungsablauf als primären Buchungskanal anzuzeigen, für Standorte, die im Marketplace eingetragen sind, zu Bedingungen, die für Endkunden nicht weniger günstig sind als jene, die über einen anderen Kanal des Kunden angeboten werden (Preisparität für dieselbe Dienstleistung und denselben Zeitslot).
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass EasyWeek Listings einordnen, bearbeiten, zusammenfassen, kommentieren und entfernen kann, um die Qualität des Marketplace zu erhalten und geltendem Recht zu entsprechen (einschließlich des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA)). EasyWeek kann ein Listing aussetzen, wenn sachliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf Unrichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Betrug oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegen, mit vorheriger Benachrichtigung, außer in dringenden Fällen.
Der Kunde kann sich jederzeit über das Dashboard vom Marketplace abmelden. Die Entfernung aus Suchindizes und Partnerkanälen kann bis zu 30 Tage dauern, bis sie vollständig wirksam wird.
DSA-Unternehmeridentifikation
Für die Zwecke der Artikel 30 und 31 des EU-Gesetzes über digitale Dienste ist der Kunde (als Unternehmer) verpflichtet, genaue Identifikationsinformationen (gesetzlicher Name, Adresse, Kontaktdaten, Registrierungsnummer, Selbstzertifizierung der Compliance) bereitzustellen, bevor seine Dienstleistungen über den Marketplace gegenüber Verbrauchern beworben werden können. EasyWeek kann ein Listing aussetzen oder entfernen, wenn diese Informationen fehlen, unvollständig oder unzuverlässig sind.
12. Kundendaten und Kundeninhalte
Der Kunde ist Inhaber der Kundendaten. EasyWeek verarbeitet Kundendaten im Auftrag des Kunden ausschließlich zur Erbringung des Service und wie im AVV beschrieben. Jede Partei hält das anwendbare Datenschutzrecht in ihrer jeweiligen Rolle ein: der Kunde als Verantwortlicher, EasyWeek als Auftragsverarbeiter (und, für die eingeschränkten Kategorien, die in der Datenschutzerklärung für Unternehmen beschrieben sind, als Verantwortlicher).
Der Kunde räumt EasyWeek eine nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz ein, Kundendaten für die Dauer des Abonnements und eines etwaigen nach Abschnitt 21 erforderlichen Aufbewahrungszeitraums nach Vertragsbeendigung zu nutzen, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, anzupassen und zu übermitteln, und zwar ausschließlich soweit dies zur Erbringung des Service und zur Ausübung der Rechte von EasyWeek aus diesen Bedingungen erforderlich ist (einschließlich der Marktplatz-Lizenz gemäß Abschnitt 11, sofern der Kunde sich dafür entschieden hat).
Der Kunde sichert zu, dass er über alle Rechte, Einwilligungen und rechtmäßigen Grundlagen verfügt, die erforderlich sind, um Kundendaten in den Service hochzuladen und EasyWeek zur Verarbeitung dieser Daten wie beschrieben zu ermächtigen.
13. KI-Funktionen
Der Service umfasst KI-gestützte Funktionen – beispielsweise Klassifizierung, Vorschläge, KI-gestützte Zusammenfassungen von Bewertungen, einen KI-Assistenten für Unternehmen sowie Analysen. Der „Kunde" stimmt Folgendem zu:
- EasyWeek darf Kundendaten über KI-Unterauftragsverarbeiter verarbeiten, die auf der Seite Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind. KI-Anbieter unterliegen vertraglichen Verpflichtungen, die eine Speicherung von Kundendaten über die API-Anfrage hinaus sowie deren Verwendung zum Training von Basismodellen untersagen, es sei denn, der Kunde hat sich ausdrücklich für eine bestimmte Funktion entschieden, die etwas anderes vorsieht.
- EasyWeek darf anonymisierte und aggregierte Daten, die aus dem Service abgeleitet werden, zur Verbesserung seiner Produkte verwenden, einschließlich KI-Modelle, Statistiken und Benchmarks. Der Kunde kann dieser Verwendung widersprechen; in diesem Fall schließt EasyWeek seine Daten aus der betreffenden Analysepopulation aus (Kontakt: privacy@easyweek.io).
- KI-Funktionen sind Hilfsmittel zur Unterstützung des Kunden und kein Ersatz für dessen eigenes fachliches Urteilsvermögen. EasyWeek übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von KI-Ausgaben, und der Kunde ist dafür verantwortlich, diese zu überprüfen, bevor er sich bei wirtschaftlich oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen darauf stützt.
- Soweit der Service in den Anwendungsbereich des EU-KI-Gesetzes (Verordnung (EU) 2024/1689) fällt, erfüllt EasyWeek die Verpflichtungen, die für Anbieter von KI-Systemen gelten. Der Kunde wirkt an angemessenen Transparenz-, Protokollierungs- und Menschenaufsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit den von ihm genutzten KI-Funktionen mit.
14. Kommunikation und Recht zur Markennennung
Durch die Erstellung eines Kontos erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass EasyWeek transaktionale und Marketing-Kommunikation an den Kunden (sowie an die autorisierten Nutzer, die der Kunde im Konto eingetragen hat) per E-Mail, SMS, WhatsApp, Push-Benachrichtigungen und In-App-Nachrichten senden darf. Marketing-Themen umfassen Produktaktualisierungen, Ecosystem-Funktionen, Partnerangebote, Webinare, Beta-Einladungen und ähnliche Inhalte.
Jeder Kanal bietet eine dokumentierte Abmeldemöglichkeit (E-Mail-Abmeldelink, „STOP"-Antwort bei SMS/WhatsApp, In-App-Benachrichtigungseinstellungen, Geräteeinstellungen für Push-Benachrichtigungen). Die Abmeldung vom Marketing hat keinen Einfluss auf transaktionale oder sicherheitsrelevante Nachrichten, die für den Betrieb des Service erforderlich sind.
Markennennung
Der Kunde räumt EasyWeek das Recht ein, den Kunden als EasyWeek-Kunden auf der EasyWeek-Website, in Marketingmaterialien, in sozialen Medien und in Pressemitteilungen zu nennen. EasyWeek darf zu diesem Zweck den Firmennamen, das Logo und die Markenassets des Kunden verwenden, sofern der Kunde seine Markenrichtlinien zur Verfügung gestellt hat, im Rahmen dieser Richtlinien. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit durch schriftliche Mitteilung an legal@easyweek.io widerrufen; EasyWeek wird den Verweis auf den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist aus neuen Materialien entfernen. Pressemitteilungen, in denen der Kunde namentlich genannt wird, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf.
15. Verwendung von Endkundenkontakten für Ecosystem-Marketing
Die Endkunden des Kunden können von EasyWeek eingeladen werden, die EasyWeek-Client-App (Green App) und andere EasyWeek-Ecosystem-Funktionen zu nutzen, sofern dies dem Interesse der Endkunden an der Verfolgung und Verwaltung von Buchungen dient, die über EasyWeek beim Kunden vorgenommen wurden. Um dies zu ermöglichen:
- Der Kunde ermächtigt EasyWeek, Kontaktdaten von Endkunden, die der Endkunde im Zusammenhang mit einer Buchung über den Service übermittelt hat (oder deren Weitergabe er anderweitig zugestimmt hat), zu dem Zweck zu verwenden, dem Endkunden transaktionsbezogene Nachrichten zu senden, die für die Buchung erforderlich sind, sowie – sofern der Endkunde unter EasyWeeks eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungn in EasyWeek-Marketing eingewilligt hat – EasyWeek-Marketingkommunikation über die Green App, den Marketplace und Ecosystem-Dienste.
- Jeder Endkunde hat ein unabhängiges Widerspruchsrecht gegenüber EasyWeek-Marketing, das gemäß der Datenschutzerklärung für Kunden und den Nutzungsbedingungen ausgeübt wird. Das Marketing des Kunden für seine eigenen Dienstleistungen gegenüber seinen Endkunden richtet sich nach der eigenen Datenschutzerklärung des Kunden und wird durch diesen Abschnitt nicht berührt.
- EasyWeek verkauft keine Endkundendaten und übermittelt diese nicht an Dritte für kontextübergreifende verhaltensbasierte Werbung.
Dieser Abschnitt spiegelt die Rolle von EasyWeek als Verantwortlicher für die Interaktion des Endkunden mit den eigenen Produkten von EasyWeek wider. Für Endkundendaten, die im CRM des Kunden verarbeitet werden, bleibt EasyWeek Auftragsverarbeiter gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16. Zulässige Nutzung
Der Kunde (und jeder autorisierte Nutzer) darf den Service nicht nutzen:
(a) für rechtswidrige Zwecke; (b) zur Aufforderung zu rechtswidrigen Handlungen; (c) zur Verletzung internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Rechtsvorschriften; (d) zur Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, des Datenschutzes, der Persönlichkeit oder des Rechts am eigenen Bild von EasyWeek oder Dritten; (e) zur Belästigung, zum Missbrauch, zu Drohungen, Beleidigungen, Verleumdungen, Einschüchterungen oder zur Diskriminierung von Personen; (f) zur Übermittlung falscher oder irreführender Informationen, einschließlich gefälschter Buchungen, gefälschter Bewertungen oder der Vortäuschung einer fremden Identität; (g) zum Hochladen von Viren, Würmern, Malware oder sonstigem Schadcode; (h) zur Erhebung oder Verfolgung personenbezogener Daten anderer Personen ohne rechtliche Grundlage; (i) zum Versand von Spam, Phishing, Pharming, Scraping, Spidering oder Crawling; (j) für obszöne oder sonstige rechtswidrige Zwecke; (k) zur Umgehung oder Beeinträchtigung von Sicherheitsfunktionen des Service; (l) zur Verursachung einer unangemessenen oder unverhältnismäßig großen Last auf der EasyWeek-Infrastruktur; (m) zur Vermietung, Verpachtung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung oder Unterlizenzierung von Teilen des Service oder von EasyWeek-Materialien an Dritte, soweit nicht ausdrücklich gestattet; (n) zur Einbindung des Service oder seiner Ergebnisse in ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Dritten angeboten wird und mit EasyWeek im Wettbewerb steht; (o) zur Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung des Service oder zur Erlangung seines Quellcodes oder nicht-öffentlicher APIs, soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften gestattet; (p) zur Entfernung oder Verdeckung von Eigentumsvermerken; oder (q) zur öffentlichen Verbreitung von Leistungs- oder Benchmark-Informationen über den Service oder zur Nutzung des Service für Wettbewerbsanalysen oder Benchmarking-Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EasyWeek.
Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt eine wesentliche Verletzung dieser Nutzungsbedingungen dar.
17. Geistiges Eigentum und Markenrecht
Der Service, einschließlich aller Software, Designs, der Aufmachung, der originalen Inhalte, Funktionen, Merkmale, Dokumentation und Marken, ist und bleibt das ausschließliche Eigentum von EasyWeek und seinen Lizenzgebern und ist durch deutsches und internationales Recht geschützt.
EasyWeek® ist eine eingetragene Marke der EasyWeek GmbH. Der Kunde darf den Namen EasyWeek, Logos oder andere EasyWeek-Marken nur verwenden, um EasyWeek sachlich und nicht herabsetzend als Dienstleister zu bezeichnen, oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EasyWeek.
Der Kunde räumt EasyWeek eine nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung des Namens, des Logos und anderer in den Service hochgeladener Materialien des Kunden ein, soweit dies für die Erbringung des Service gegenüber dem Kunden und für die Ausübung der Rechte von EasyWeek aus diesen Bedingungen unbedingt erforderlich ist (einschließlich der Marketplace-Lizenz in Abschnitt 11, sofern dieser aktiviert wurde, und des Rechts zur Markenreferenzierung in Abschnitt 14).
Meldungen bei Verletzung geistigen Eigentums
Ist ein Dritter der Ansicht, dass über den Service verfügbare Inhalte sein geistiges Eigentum verletzen, kann er eine Meldung an legal@easyweek.io senden. EasyWeek wird in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht reagieren, einschließlich des Melde- und Abhilfeverfahrens gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act).
18. Mobile Apps (Black App — EasyWeek Business)
Die Black App ist die mobile Geschäftsanwendung von EasyWeek Business (iOS id1532879003, Android com.awescode.EasyWeek) und unterscheidet sich von der für Endkonsumenten bestimmten Green App. Die autorisierten Nutzer des Kunden erhalten eine persönliche, eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Black App auf Geräten, die sie besitzen oder kontrollieren, zur Nutzung des Service gemäß diesen Bedingungen. Der Kunde bleibt für die Nutzung der Black App durch seine autorisierten Nutzer verantwortlich.
App-Store-Regelungen – einschließlich der Apple Media Services-Nutzungsbedingungen und der Google Play-Nutzungsbedingungen – gelten zusätzlich zu diesen Bedingungen. Reverse Engineering, Dekompilierung oder die Entfernung von Sicherheitsfunktionen der Black App ist verboten, soweit nicht zwingendes Recht dies gestattet.
19. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Service wird „wie er ist" und „wie verfügbar" ohne Gewährleistungen jeglicher Art bereitgestellt, ausgenommen solche, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen werden können. EasyWeek gewährleistet nicht, dass der Service unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder sicher ist oder dass Mängel behoben werden. EasyWeek gewährleistet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis und übernimmt keine Garantie für Umsatz, Wachstum oder Buchungsvolumen.
Für gegenüber dem Kunden erbrachte Leistungen handelt EasyWeek mit dem Sorgfaltsmaßstab eines professionellen SaaS-Anbieters. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und die gesetzliche Haftung für versteckte Mängel, soweit auf einen SaaS-Dienst nach deutschem Recht anwendbar, bleiben unberührt. Zwingende Gewährleistungsrechte nach österreichischem Recht, insbesondere gemäß dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), bleiben für Verbraucher stets unberührt.
Bei kostenlosen Testphasen und der Nutzung des kostenlosen Tarifs ist die Haftung von EasyWeek im gesetzlich zulässigen Höchstmaß auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
20. Haftung
EasyWeek haftet, unabhängig vom Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch EasyWeek, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Hilfspersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von EasyWeek beruhen; nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz; sowie nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften, von denen die Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Bei einfacher Fahrlässigkeit, die zur Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht führt (einer Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – Kardinalpflicht), ist die Haftung von EasyWeek auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und ist je Schadensereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf die Entgelte gedeckelt, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für das betroffene Abonnement an EasyWeek entrichtet hat.
EasyWeek haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, zufällige Schäden, besondere Schäden oder Strafschadensersatz, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Datenverlust, entgangene Geschäftsgelegenheiten, Verlust des Firmenwerts oder sonstige immaterielle Verluste, soweit dies nicht durch zwingendes Recht, insbesondere das KSchG, ausgeschlossen ist.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein (1) Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, vorbehaltlich zwingend gesetzlicher Verjährungsfristen.
In allen Fällen trägt der Kunde die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von EasyWeek.
EasyWeek haftet nicht für Verluste, die aus Rückbuchungen, betrügerischen Belastungen oder sonstigen Handlungen von Endkunden oder autorisierten Nutzern des Kunden resultieren, die täuschend, betrügerisch oder anderweitig unzulässig sind.
21. Kündigung
Jede Partei kann ein Abonnement aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt. EasyWeek kann im Falle einer offensichtlich rechtswidrigen Nutzung, eines schwerwiegenden Sicherheitsrisikos für den Service oder bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen nach Mahnung mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Mitteilung kündigen.
Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Abonnement kann von jeder Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
Bei Kündigung gilt:
- Das Recht des Kunden zur Nutzung des Service erlischt; alle ausstehenden Gebühren werden sofort fällig.
- Der Kunde hat dreißig (30) Tage Zeit, Kundendaten über die Self-Service-Tools zu exportieren.
- Nach Ablauf der dreißigtägigen Nachfrist löscht oder anonymisiert EasyWeek die Kundendaten gemäß der DPA, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten etwas anderes verlangen. Backups, die Kundendaten enthalten, werden im Rahmen des regulären Backup-Aufbewahrungszyklus überschrieben.
- Bestimmungen, die ihrem Wesen nach fortgelten sollten — geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Gewährleistungen, Haftungsausschlüsse, Haftung, Streitbeilegung, anzuwendendes Recht sowie alle Bestimmungen in Bezug auf ausstehende Gebühren — bleiben nach Beendigung in Kraft.
22. Allgemeines
Gesamte Vereinbarung
Diese Bedingungen (zusammen mit dem DPA, der Datenschutzerklärung für Unternehmen, der Seite der Unterauftragsverarbeiter, der Cookie-Richtlinie, dem Impressum und etwaigen Bestellformularen, die auf sie verweisen) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und EasyWeek in Bezug auf den Service dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen.
Rangfolge der Dokumente
Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: (1) Bestellformular, (2) DPA, (3) diese Bedingungen, (4) Datenschutzerklärung für Unternehmen, (5) alle sonstigen referenzierten Dokumente.
Änderungen
EasyWeek kann diese Bedingungen nach billigem Ermessen ändern. Wesentliche Änderungen werden über das Dashboard oder per E-Mail mindestens dreißig (30) Tage im Voraus angekündigt, außer wenn eine kürzere Frist gesetzlich vorgeschrieben ist (dringende Sicherheits- oder Rechtsänderungen). Die fortgesetzte Nutzung des Service nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme der aktualisierten Bedingungen. Stimmt der Kunde den Änderungen nicht zu, steht ihm als Rechtsbehelf die Kündigung zum nächsten Verlängerungszeitpunkt zu oder, sofern die Änderung den Kunden wesentlich und nachteilig betrifft, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 21.
Abtretung
EasyWeek kann diese Bedingungen ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder an eine Nachfolgegesellschaft im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf aller oder wesentlicher Teile seines Unternehmens abtreten. Der Kunde darf diese Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EasyWeek nicht abtreten, außer an ein verbundenes Unternehmen oder an eine Nachfolgegesellschaft im Zusammenhang mit dem Verkauf wesentlicher Teile seines Unternehmens.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Verzicht
Kein Versäumnis oder Verzögerung von EasyWeek bei der Ausübung eines Rechts aus diesen Bedingungen stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Naturereignisse, Brand, Überschwemmung, Stromausfall, Pandemie, Krieg, behördliche Maßnahmen, Internetausfälle oder größere Ausfälle von Drittanbieterdiensten), sofern die betroffene Partei unverzüglich Mitteilung macht und zumutbare Anstrengungen zur Schadensminderung unternimmt.
Mitteilungen
Mitteilungen an EasyWeek sind an contact@easyweek.io zu senden; Mitteilungen bei Rechtsansprüchen zusätzlich an legal@easyweek.io. Mitteilungen an den Kunden werden an die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse gesandt.
Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats eines Kunden, der Verbraucher ist, bleiben unberührt (Rom-I-Verordnung Art. 6).
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, ist Düsseldorf, Deutschland, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
Kontakt
EasyWeek GmbH Hördtweg 65, 40470 Düsseldorf, Deutschland Telefon: +49 211 97532711 Allgemein: contact@easyweek.io Support: support@easyweek.io Datenschutz: privacy@easyweek.io Rechtliches / IP: legal@easyweek.io
Siehe auch: Auftragsverarbeitungsvertrag · Datenschutzerklärung für Unternehmen · Unterauftragsverarbeiter · Cookie-Richtlinie · Impressum · Nutzungsbedingungen für Kunden.



